| Zahlen vorgelegt |
29.10.2025 16:28:39
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UBS-Aktie etwas schwächer: Quartalsgewinn schiesst in die Höhe - Bank übertrifft Erwartungen deutlich
Die Grossbank steigert den Quartalsgewinn um 74 Prozent, übertrifft alle Prognosen und zieht im AT1-Streit vor Bundesgericht.
Der Gewinn in den Monaten Juli bis September 2025 erreichte 2,48 Milliarden US-Dollar, wie die UBS am Mittwoch mitteilte. Das waren 74 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Bank konnte insgesamt Rückstellungen für Rechtsfälle in der Höhe von 668 Millionen auflösen. Vor allem die aussergerichtliche Einigung im Steuerstreit mit Frankreich im September sowie der Abschluss beim RMBS-Fall der CS in den USA ("Ramsch-Hypotheken") waren der Grund dafür.
Vor Steuern verdiente die Bank 2,83 Milliarden und damit 47 Prozent mehr. Um verschiedene Posten bereinigt blieb gar ein Vorsteuergewinn von 3,59 Milliarden (+50%). Mit diesen Zahlen hat die grösste Schweizer Bank die Markterwartungen massiv übertroffen. Von AWP befragte Analysten hatten mit einem Konzerngewinn von lediglich 1,13 Milliarden gerechnet.
Die Erträge der Bank stiegen indes um 3 Prozent auf 12,76 Milliarden Dollar an, während der Aufwand mit 9,83 Milliarden um 4 Prozent zurückging. Das für eine Bank wichtige Kosten/Ertrags-Verhältnis lag damit im Berichtsquartal bei 77,0 Prozent, auf bereinigter Basis fiel der Wert mit 69,7 Prozent sogar unter 70 Prozent.
Im Kerngeschäft, in der globalen Vermögensverwaltung, zog die UBS Netto-Neugelder von 38 Milliarden Dollar an. Damit verwaltete die gesamte Gruppe per Ende September Vermögen in Höhe von 6,9 Billionen Dollar. Ende Juni 2025 waren es noch 6,6 Billionen gewesen.
Erstes Sparziel früher erreicht als erwartet
Die Bank machte zudem weitere Fortschritte bei der Integration der CS. Die Überführung der Kundenkonten in der Schweiz ist zu über zwei Dritteln abgeschlossen. Die UBS sparte zudem weitere Kosten ein in Höhe von brutto 0,9 Milliarden Dollar. Das Ziel von 10 Milliarden bis Ende Jahr wurde damit bereits ein Quartal früher als geplant erreicht, wie es heisst. Bis 2026 sollen es rund 13 Milliarden werden im Vergleich zum Niveau von 2022 bzw. vor der Übernahme der CS.
"Im dritten Quartal 2025 haben wir ein ausgezeichnetes finanzielles Ergebnis erzielt", liess sich UBS-Chef Sergio Ermotti in der Mitteilung zitieren. Sowohl die privaten als auch die institutionellen Kunden seien sehr aktiv gewesen.
Im Ausblick für den weiteren Geschäftsverlauf gibt sich die UBS gewohnt vorsichtig. Die Transaktionstätigkeit und die Deal-Pipelines blieben zwar solide, die Stimmung könne sich aber rasch ändern. Die makroökonomischen Unsicherheiten, zusammen mit dem starken Franken und den höheren US-Zöllen belasteten die Aussichten für die Schweizer Wirtschaft, und ein längerer Shutdown der US-Bundesverwaltung könnte zu Verzögerungen bei Kapitalmarktaktivitäten führen.
UBS legt ebenfalls Beschwerde gegen AT1-Entscheid ein
Die UBS will ebenfalls Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse einlegen. Sie schliesst sich damit der Finanzmarktaufsicht Finma an, die Mitte Oktober den Weiterzug des Gerichtsentscheids ans Bundesgericht angekündigt hatte. Einen Bedarf für Rückstellungen in dieser Angelegenheit sieht sie nicht.
Mit ihrer Beschwerde wolle die UBS sicherstellen, dass ihre Sichtweise auf die relevanten Fakten im Zusammenhang mit der CS-Übernahme vom Gericht berücksichtigt werde, teilte die UBS am Mittwoch anlässlich der Ergebnisvorlage zum dritten Quartal mit. Zudem müsse die Glaubwürdigkeit der AT1-Instrumente angesichts von deren Schlüsselrolle bei der Sanierung und Abwicklung von Banken gewahrt bleiben.
Teil des Rettungspakets
Die Abschreibung der AT1-Instrumente der CS sei ein zentraler Bestandteil des Rettungspakets gewesen, betont die UBS. Die Grossbank zeigt sich überzeugt, dass die Abschreibung sowohl den Vertragsbedingungen der AT1-Instrumente als auch dem geltenden Recht entsprochen hat und dass die Verfügung der Finma rechtmässig war.
Auch der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sei zum Schluss gekommen, das die CS ohne das Rettungspaket zahlungsunfähig gewesen wäre. Sie hätte ihren Geschäftsbetrieb am Montag, den 20. März 2023, auch gemäss den Erkenntnissen der PUK nicht fortsetzen können, so die UBS.
Keine Rückstellungen
Die Grossbank betont in einem separaten Dokument zum AT1-Urteil des Weiteren, dass es ihrer Ansicht nach keine Haftung in dieser Angelegenheit geben dürfte. Entsprechend sehe sie auch keine Notwendigkeit für die Bildung einer Rückstellung. Darüber was geschehen würde, sollte das Bundesgericht den AT1-Entscheid der Vorinstanz bestätigen, wolle sie nicht spekulieren, schreibt die UBS weiter.
Der Entscheid des BVGer habe zudem auch keine "Abhilfemassnahmen" vorgesehen, betont die UBS. Das St. Galler Gericht hatte die Frage nach möglichen Entschädigungen für die AT1-Anteilseigner respektive die Wiederherstellung der Schulden offen gelassen, bis das Bundesgericht im Berufungsverfahren einen Entscheid gefällt hat.
Zu einem definitiven Entscheid dürfte noch einige Zeit verstreichen, schreibt auch die UBS nun. So dauere das Berufungsverfahren normalerweise rund ein Jahr. "Alle weiteren Verfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen".
Frage von "Viability Event"
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte Mitte Oktober in einem Teilentscheid die Finma-Verfügung vom 19. März 2023 aufgehoben, wonach die sogenannten AT1-Anleihen der angeschlagenen CS im Wert von gut 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden mussten. Insgesamt hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren vor BVGer gegen den Finma-Entscheid geklagt.
Bei den sogenannten AT-1-Anleihen (Additional Tier1) handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer schweren Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Das BVGer kam in seinem Urteil zum Schluss, dass im Fall der CS kein sogenannter vertraglicher "Viability Event" eingetreten war - also kein Ereignis, das eine Abschreibung gerechtfertigt hätte. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen und habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt.
UBS hält an Aktienrückkäufen und höherer Dividende für 2025 fest
Die Grossbank UBS hat nach einem starken dritten Quartal auch ihre Pläne für die Kapitalrückführung an die Aktionäre bestätigt. 2025 sollen weiterhin Aktien im Wert von mehreren Milliarden zurückgekauft werden und es soll eine höhere Dividende für das laufende Geschäftsjahr ausgezahlt werden.
"Wir sind auf gutem Weg, im Gesamtjahr 3 Milliarden US-Dollar zu erreichen", heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch mit Blick auf die Aktienrückkäufe. Auch sei weiterhin eine Erhöhung der Dividende im zweistelligen Prozentbereich vorgesehen. Für 2024 erhielten die Aktionäre 0,90 Dollar pro Aktie.
Im ersten Halbjahr 2025 hatte die UBS bereits Aktienrückkäufe in der Höhe von 1 Milliarde getätigt. Im dritten Quartal sind nun solche im Wert von 1,1 Milliarden hinzugekommen. Weitere Rückkäufe in Höhe von bis zu 0,9 Milliarden sind für das vierte Quartal 2025 geplant.
Umfang und Zeitpunkt künftiger Kapitalanforderungen entscheidend
Die Kapitalrückführungsziele für das kommende Jahr will die UBS erst mit den Finanzergebnissen für das Gesamtjahr 2025 im Februar bekanntgeben. Ab 2026 sollte eigentlich wieder das Niveau von vor der CS-Übernahme erreicht werden. 2022 hatte die UBS Aktien im Wert von 5,6 Milliarden Dollar zurückgekauft. Entscheidend ist nun aber auch, was in Sachen verschärfter Eigenmittelanforderungen auf die Grossbank zukommt.
Angesichts der Rückstellung für die geplanten Aktienrückkäufe im Jahr 2026 sowie die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 dürfte die harte Kernkapitalquote (CET1) Ende 2025 im Vergleich zum Vorquartal zurückgehen. Im Einklang mit den bereits kommunizierten Plänen von UBS werde sich die Höhe der Rückstellung "am laufenden strategischen Planungsprozess orientieren". Das beinhalte eine angestrebte harte Kernkapitalquote (CET1) von rund 14 Prozent, das Erreichen der Finanzziele sowie die "Kenntnis über Umfang und Zeitpunkt künftiger Kapitalanforderungen in der Schweiz".
Ende September 2025 lag die harte Kernkapitalquote (CET1) bei 14,8 Prozent und die Leverage Ratio (CET1) bei 4,6 Prozent.
UBS löst Rückstellungen für Rechtsfälle in Höhe von 668 Mio US-Dollar auf
Die UBS hat im dritten Quartal einen hohen Betrag an Rückstellungen für Rechtsfälle aufgelöst. Vor allem die Beilegung des Steuerfalls in Frankreich und die Einigung im Fall der "US-Ramsch-Hypotheken" der früheren Credit Suisse schenkten dabei ein.
Durch die Regelung von Altlasten von UBS und Credit Suisse konnten Rückstellungen des Konzerns für Rechtsfälle in Höhe von netto 668 Millionen US-Dollar aufgelöst werden, wie die UBS am Mittwoch zusammen mit ihren Drittquartalszahlen mitteilte.
Für den Frankreich-Fall betrug die Auflösung gemäss den Angaben 284 Millionen US-Dollar. Die Bank hatte dafür vor einigen Jahren Rückstellungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zurückgestellt und nach einem Schuldeingeständnis im vergangenen September 835 Millionen Euro (Busse und Schadenersatz) an Frankreich bezahlt.
Der Steuerprozess im Nachbarland, bei dem es um Vorwürfe der rechtswidrigen Kundenanwerbung und schweren Geldwäscherei ging, hatte die Bank über Jahr verfolgt - mit Prozessen und Rekursen. Im September einigte sich die UBS dann doch aussergerichtlich, was sie ursprünglich vermeiden wollte. Mit der Bezahlung der 835 Millionen Euro - 1 Milliarde weniger als vom Gericht zuletzt verlangt hatte - war der Rechtsstreit aus der Welt.
RMBS-Fall von der CS übernommen
Der Fall der US-Ramsch-Hypotheken stammte aus der Zeit der Finanzkrise und ging ähnlich weit zurück. Die UBS selber hatte sich im Fall der sogenannten RMBS-Papiere mit den US-Behörden bereits vor Jahren geeinigt. Nicht so die Credit Suisse: Ihre Altlast wurde daher von der UBS übernommen. Im vergangenen August konnte sich die UBS dann aber mit den US-Justizbehörden einigen und zahlte dafür 300 Millionen US-Dollar.
Entsprechende zusätzliche Rückstellungen in diesem Zusammenhang konnten somit aufgelöst werden. Gemäss dem heute veröffentlichten Quartalsbericht wurden insgesamt Rückstellungen in Höhe von 673 Millionen US-Dollar diesbezüglich aufgelöst. Diese Auflösungen seien aber durch Neubildungen im Zusammenhang mit einer Erhöhung anderer Rückstellungen für Rechtsfälle teilweise ausgeglichen worden, heisst es in der Mitteilung.
Insgesamt bleiben die Rückstellungen für diverse Altlasten trotz der jüngsten Einigungen aber hoch. Gemäss dem Quartalsbericht hatte die UBS per Ende September Rückstellungen für Altlasten etc. von 3,096 Milliarden US-Dollar, Ende Juni waren es noch 3,45 Milliarden und Ende 2024 3,60 Milliarden gewesen.
UBS will Urteil zu Credit-Suisse-Anleihen anfechten
Die UBS hat Rechtsmittel gegen das Schweizer Urteil zur Abschreibung von Credit-Suisse-Anleihen angekündigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Schweiz keine Rechtsgrundlage für die Abschreibung im Wert von etwa 16,5 Milliarden Franken sieht. Laut UBS war die Abschreibung aber ein integraler Teil der staatlich orchestrierten Übernahme, mit der die Credit Suisse gerettet wurde.
Wie die UBS weiter mitteilte, ist sie der Ansicht, dass die Abschreibung des harten Kernkapitals (AT1) sowohl den Vertragsbedingungen dieser Kapitalinstrumente als auch dem Schweizer Recht entspricht. Mit der Anfechtung wolle man sicherstellen, dass das Gericht die Perspektive der Bank sieht und dass die Glaubwürdigkeit von AT1-Instrumenten gesichert wird.
Die UBS sieht ausserdem keine Veranlassung dazu, eine Rückstellung zu bilden, da sie der Ansicht ist, dass keine Haftung besteht. Das Berufungsverfahren dauere in der Regel etwa ein Jahr, und alle weiteren Verfahren könnten sich über mehrere Jahre hinziehen, so die Bank.
Die Finanzaufsicht Finma, die veranlasst hatte, dass die Credit Suisse die AT1-Anleihen annulliert, hatte bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte Oktober gesagt, es habe noch nicht entschieden, ob die Abschreibung der Anleihen rückgängig gemacht oder geschädigte Anleger entschädigt werden sollen.
Am Mittwoch notiert die UBS-Aktie an der SIX zeitweise um 0,61 Prozent tiefer bei 30,73 CHF.
Zürich (awp)/DOW JONES
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