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Kräftiges Plus 05.07.2023 15:29:00

VW-Aktie, Mercedes-Benz-Aktie und BMW-Aktie notieren unterschiedlich: Deutsche Pkw-Neuzulassungen im Juni gestiegen

VW-Aktie, Mercedes-Benz-Aktie und BMW-Aktie notieren unterschiedlich: Deutsche Pkw-Neuzulassungen im Juni gestiegen

Der Deutsche Automarkt hat sein Wachstum im Juni beschleunigt.

Nach knapp 20 Prozent im Mai legten die Pkw-Neuzulassungen im Juni um fast ein Viertel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 280.139 Einheiten zu, wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mitteilte. Im ersten Halbjahr betrug das Wachstum 12,8 Prozent auf rund 1,4 Millionen.

Die deutschen Marken verzeichneten im Juni mit Ausnahme von BMW ein Wachstum. Marktführer Volkswagen kam auf ein Plus von 22,4 Prozent auf 53.210 Autos. Die VW-Premiumtochter Audi erzielte einen kräftigen Anstieg um 42,5 Prozent auf 24.923 Fahrzeuge. Mercedes-Benz verkaufte 25.207 Einheiten, ein Plus von 29,9 Prozent. Bei BMW sank der Absatz um 0,6 Prozent auf 19.595.

Es wurden 52.988 Elektroautos im Juni zugelassen, das waren 64,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Ihr Anteil betrug damit 18,9 Prozent. Der Elektroautobauer Tesla steuerte 8.044 Fahrzeuge bei, das war ein Plus von 176,6 Prozent. Bei Verbrennern mit Benzinmotor kletterten die Neuzulassungen um knapp 20 Prozent, bei Dieseln lag der Anstieg bei 10,3 Prozent.

Die VW-Vorzugsaktie verliert im XETRA-Handel zeitweise 0,86 Prozent auf 122,46 Euro. Mercedes-Papiere steigen derweil auf 73,19 Euro (+0,6 Prozent). Die BMW-Anteilsscheine gewinnen daneben um leichte 0,36 Prozent auf 112,22 Euro nach.

Lohnkürzungen bei Volkswagen: Klagende Betriebsräte bekommen Recht

Drei Betriebsräte von Volkswagen haben sich vor Gericht erfolgreich gegen Gehaltskürzungen in Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) gewehrt. Das Arbeitsgericht Braunschweig verurteilte den Autobauer am Mittwoch in zwei Fällen dazu, den finanziellen Nachteil der beiden Kläger wieder rückgängig zu machen. Auch in einem weiteren Fall in Emden verbuchte der Kläger einen Erfolg, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt. Der 6. Strafsenat stufte dabei in Leipzig ein Urteil des Landgerichts Braunschweig als lückenhaft ein, in dem es um die Bezüge mehrerer leitender Volkswagen-Betriebsräte ging - darunter Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh.

Aus dem Konzernumfeld hiess es später, dass eine höhere zweistellige Zahl von Betriebsratsmitgliedern von der engen Auslegung des BGH betroffen sei - und zwar über alle Gehaltsstufen hinweg. Um Änderungen komme man wohl nicht herum. In der ersten Instanz gab es nun drei Niederlagen. An weiteren Arbeitsgerichten, die für VW-Standorte zuständig sind, gibt es zahlreiche ähnliche Klagen, allein in Braunschweig mehr als 20.

Aus diesen Verfahren erhoffen sich beide Seiten Herstellung von Rechtssicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Auch Beobachter von aussen haben in dem Zusammenhang die seit vielen Jahren geltenden rechtlichen Bestimmungen als zu schwammig kritisiert.

FRANKFURT (Dow Jones) / BRAUNSCHWEIG/EMDEN (awp international)

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