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31.01.2025 09:57:42

EQS-Adhoc: BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

BayWa
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EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Finanzierung
BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

31.01.2025 / 09:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

München, 31. Januar 2025 – Die BayWa AG hat heute entschieden, beim zuständigen Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) anzuzeigen. Die Gesellschaft plant zeitnah einen Restrukturierungsplan beim Restrukturierungsgericht einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen und, soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen. Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und auch Tochterunternehmen der BayWa AG nicht betroffen.

BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern auf ein detailliertes Finanzierungskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt.

Das Finanzierungskonzept und der Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung werden von nahezu sämtlichen Finanzgläubigern unterstützt. Einige wenige Finanzgläubiger haben bisher nicht zugestimmt, so dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese Einzelgläubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen. Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen Finanzgläubigern einzubinden. Zudem stärkt das StaRUG-Verfahren die Fortführungsprognose des Unternehmens.

Die erreichte Einigung mit nahezu sämtlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären der Gesellschaft sichert die notwendigen Mehrheiten in dem StaRUG-Verfahren, so dass das Finanzierungskonzept und die Sanierungsvereinbarung zuverlässig und zügig umgesetzt werden können. Der rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von weiteren Finanzierungsverträgen für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und werden weiterhin bis spätestens Ende April 2025 erwartet.

Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist sichergestellt.

Die als Teil des Finanzierungskonzepts geplante Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre in einem Volumen von rund EUR 150 Mio. soll zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des StaRUG-Verfahrens beschlossen werden. Eine Kapitalherabsetzung und sonstige gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nicht geplant. Durch das geplante StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe eingegriffen.

Allein die BayWa AG wird die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens anzeigen, nicht hingegen ihre Tochter- oder andere Gruppengesellschaften.

Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern. Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) erforderlich werden.

 


Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


Ende der Insiderinformation

31.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89/ 9222-3691
Fax: +49 (0)89/ 9212-3680
E-Mail: presse@baywa.de
Internet: www.baywa.com
ISIN: DE0005194062, DE0005194005,
WKN: 519406, 519400,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2078493

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2078493  31.01.2025 CET/CEST

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