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Altersvorsorge 30.11.2012 10:35:31

Visionen für die zukünftige Gestaltung

Kolumne

Am 21.11.2012 hat Bundesrat Alain Berset seine Visionen für die Reform der ersten und zweiten Säule präsentiert. Die Reaktionen liessen dann auch nicht lange auf sich warten - und viele Interessenvertreter als auch Berset’s eigene Partei kündigten zum Teil heftigen Widerstand an.

Eine objektive Diskussion über die Altersvorsorge ist sehr schwierig, da jeder für sich umgehend die Vor- und Nachteile für seine Altersrente abwägt. Der Bundesrat ist sehr vorsichtig und definiert als zeitlichen Rahmen für die Reformen das Jahr 2020. Auf dem Weg dorthin wird es viele Zwischenstopps und Rückschläge geben, sei dies, dass Reformvorschläge bereits im Parlament scheitern, sei dies, dass das Volk an der Urne die Vorlagen ablehnt. Die Abstimmung zum Umwandlungssatz im Jahr 2010 hat gezeigt, dass reine Leistungskürzungen nicht einfach hingenommen werden.

Das Dreisäulenmodell der Altersvorsorge in der Schweiz hat sich bewährt, dies steht ausser Frage. Viele Änderungen und Anpassungen der letzten Jahrzehnte haben die AHV und die berufliche Vorsorge jedoch stark verändert und das Ganze wirkt nicht mehr wie aus einem Guss. Der Ansatz des Bundesrates, die Altersvorsorge umfassend zu reformieren ist aus diesem Blickwinkel zu begrüssen.

Die Reformvorschläge sind nicht unerwartet oder spektakulär, sondern liegen auf der Linie des Berichtes des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule, der vor bald einem Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde. Beide zeichnen sich durch ein gemeinsames Merkmal aus: Die Reformen sind mehrheitlich Leistungskürzungen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Das Unwort „Opfersymmetrie“ findet hier keine Anwendung und deshalb sind die Voraussetzungen schwierig, dafür ein Volksmehr zu finden.

Was ist zu tun? Aus unserer Sicht sind die erste und die zweite miteinander zu koordinieren aber nicht zu vermischen. Die erste Säule ist umlagenfinanziert und verlangt einen Solidaritätsbeitrag von den mittleren und höheren Einkommen. Dieser Solidaritätsbeitrag ist ein Zeichen für eine funktionierende Gesellschaft und fördert die gemeinschaftlichen Werte. Die zweite Säule hingegen ist privates, angespartes  Vorsorgevermögen, das nicht zur Umverteilung zur Verfügung steht, auch wenn das einige Politiker immer wieder vorschlagen.

Wenn wir in der zweiten Säule Leistungskürzungen verhindern wollen, müssen wir die bisherigen Strukturen überprüfen und einiges an Ballast über Bord werfen. Der Stiftungsrat muss gestärkt und nicht durch zusätzliche Regeln entmündigt werden. Nur ein kompetenter und gut ausgebildeter Stiftungsrat kann unternehmerisch handeln und das Ziel, möglichst gute Leistungen für die Versicherten zu erzielen, auch umsetzen. Eine gut geführte Pensionskasse zeichnet sich durch gute Altersleistungen aus. Um dies zu erreichen, müssen wir gute Kapitalerträge erwirtschaften und die Kosten im Griff haben. Dieses nicht neue, aber oft vernachlässigte Prinzip ist konsequent anzuwenden. Banken und Versicherungen sind hier ebenfalls in der Pflicht, entsprechend transparent und offen mit den Versicherten und Stiftungsräten umzugehen.

Als zukünftige Rentner sind wir sehr gespannt, wie die Altersvorsorge 2020 aussieht. Wir hoffen, der Bundesrat und das Parlament haben die Energie und den Mut, dieses Mammutprojekt zum Erfolg zu führen und das Dreisäulenmodell im Sinn der Versicherten weiterzuentwickeln.

Herbert Brändli, Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Holding AG und Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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